1. Durchführen einer Buchung
1.1 Um eine Buchung vornehmen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
1.2 Die Person, die die Buchung vornimmt, gilt bei jeder Buchung, die mehr als eine Person umfasst, als „Hauptkunde“. Der Hauptkunde muss durch alle Personen, die in der Buchung genannt sind, und durch die Eltern oder Sorgeberechtigten derjenigen Personen, die bei der Buchung unter 18 Jahre alt sind, befugt werden, die Buchung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zusammen mit etwaigen Richtlinien und Vorschriften) vorzunehmen. Bei der Vornahme der Buchung bestätigt der Hauptkunde, dass er oder sie dazu befugt ist. Der Hauptkunde ist unser Hauptansprechpartner und wird alle Mitteilungen/Korrespondenz von uns (oder unseren Lieferanten) im Namen der gesamten Partei annehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unsere Beförderungsbedingungen darstellen.
1.3 Wenn Ihre Buchung in Ihrem Namen von einer anderen Person bezahlt wurde, sind wir berechtigt anzunehmen, dass diese Person von Ihnen bevollmächtigt ist, in Bezug auf alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Buchung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stornierungen oder Flugänderungen) mit uns in Ihrem Namen zu verhandeln. Wenn Sie diese Befugnis widerrufen oder einschränken möchten, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns dies schriftlich mitzuteilen.
1.4 Bei der Buchung müssen Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen und sicherstellen, dass alle in der Buchung enthaltenen Namen mit denen in den Reisepässen übereinstimmen. Andernfalls werden zusätzliche Gebühren erhoben. Diese Kontaktdaten müssen eine Handynummer und eine Kontaktnummer im Ausland enthalten, damit wir oder unser bevollmächtigter Vertreter Sie über Änderungen, Ergänzungen, Verzögerungen oder Stornierungen informieren können, die Ihre Buchung beeinflussen könnten. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und wir Sie nicht erreichen können, haften wir gegenüber Ihnen oder gegenüber irgendeiner anderen Person in Ihrer Buchung nicht für Verluste oder Ausgaben, die Ihnen aufgrund unserer fehlenden Information über Änderung, Ergänzung, Verzögerung oder Stornierung entstehen.
1.5 Wenn wir der Ansicht sind, dass Ihre Buchung betrügerisch finanziert wurde, oder dass Sie oder irgendeine andere Person in Ihrem Interesse an irgendeinem Punkt versucht hat, Jet2holidays oder Jet2.com zu täuschen oder zu betrügen (einschließlich durch unfaire Inanspruchnahme von Entschädigung oder Rückerstattung, einschließlich durch Rückbuchungsverfahren), behalten wir uns unter anderem das Recht vor, die Buchung sowie zukünftige Buchungen ohne vorherige Ankündigung zu stornieren, zukünftige Buchungen abzulehnen und Beträge von der oder den beteiligten Personen einzuziehen.
Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Zahlungsmethoden zu verifizieren, die verwendet werden, um Buchungen mit Jet2holidays oder Jet2.com zu sichern. Wenn dies durch Jet2holidays oder Jet2.com im Voraus gefordert wird, sollten Kunden sicherstellen, dass die Karten, mit denen die Buchungen vorgenommen wurden, mit an den Flughafen genommen werden (wenn der Karteninhaber der Hauptkunde ist oder ein Kunde, der in der Buchungspartei genannt wird).
1.6 Wir empfehlen allen Reisenden dringend, ab dem Datum der Buchung eine entsprechende persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Jet2.com bietet eine persönliche Reiseversicherung an, die Sie während Ihres Urlaubs versichert, sowie eine Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie nicht reisen können. Kunden können eine Police online über den Link auf der Seite „Reise-Extras“ auf unserer Website oder unter nachfolgender Adresse erwerben: www.jet2insurance.com.
1.7
Alle Flugbuchungen erfolgen über uns, Jet2.com Limited. Alle Buchungen für andere Produkte oder Dienstleistungen (z. B. Autovermietung, Versicherung, Unterkunft) erfolgen bei dem jeweiligen Drittanbieter dieser Dienstleistungen und nicht bei uns, da wir nur als dessen Vertreter auftreten. Natürlich haben diese Anbieter (zusätzlich zu unseren eigenen Geschäftsbedingungen) ihre eigenen Geschäftsbedingungen, die die Lieferung/Erbringung ihrer Produkte/Dienstleistungen an Sie regeln. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Sie und jede Person in Ihrer Buchung. Dies liegt daran, dass Sie mit jedem Anbieter einen getrennten Vertrag haben werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie, bevor Sie Ihre Buchung abschließen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter gelesen haben (verfügbar unter den folgenden Hyperlinks: www.jet2carhire.com; www.jet2transfers.com; www.jet2insurance.com;), (sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Unter bestimmten Umständen kann die Art und Weise, wie Sie Reisedienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flüge, Unterbringung und Mietwagen) bei uns buchen, ein Linked Travel Arrangement (verknüpftes Reiseabkommen) im Rahmen der Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018 (Verordnung für Abkommen für Pauschalreise und verknüpfte Reisen von 2018) schaffen, die Sie hier finden. Wir werden Sie darüber informieren, wann ein Linked Travel Arrangement wahrscheinlich vermittelt wird und wann es geschaffen wurde. Zur Verdeutlichung: Ein Linked Travel Arrangement wird geschaffen, wenn Sie während desselben Besuchs auf unserer Website oder bei uns zusätzliche Reisedienstleistungen buchen und diese getrennt bezahlen oder, unter bestimmten Umständen, wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach der ersten Buchung einen zusätzlichen Reisedienst buchen.
Wenn bei uns ein Linked Travel Arrangement gebucht wird, profitieren Sie nicht von den Rechten, die für Pakete im Rahmen der Regeln für Pauschalreisen und verknüpfte Reisearrangements 2018 (Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018) gelten. Wenn wir jedoch ein Linked Travel Arrangement vermitteln, haben wir eine finanzielle Absicherung eingerichtet, um die an uns für Reisedienstleistungen getätigten Zahlungen zurückzuerstatten, die im unwahrscheinlichen Fall unserer Insolvenz nicht vollständig erbracht werden, und um sicherzustellen, dass Sie bei der Buchung von Flügen mit Jet2.com zurückgeflogen werden. Dieser finanzielle Schutz ist gemäß der Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018 erforderlich.
Gemäß den Package Travel and Linked Travel Arrangement Regulations 2018 des Vereinigten Königreichs, Richtlinie (EU) 2015/2302, oder dem lokal anwendbaren Gesetz des Wohnsitzes des/der Kunden, der/die eine Buchung mit Jet.com Limited durchführt/durchführen, sind Passagiere vollständig in Bezug auf die Erstzahlung und danach auf alle von uns erhaltenen Gelder abgesichert, einschließlich für Kosten und Arrangements für den Fall, dass Sie zurückgeflogen werden müssen, falls diese Gelder aus dem Grund gezahlt werden mussten, weil Sie Ihre Reisearrangements aufgrund der Insolvenz von Jet2.com stornieren oder kürzen müssen.
Die für das jeweilige Land des Wohnsitzes des/der Passagiers/Passagiere geltenden Gesetze sehen normalerweise nur vor, eine solche Absicherung für Package & Linked Travel Arrangements vorzunehmen, und es besteht keine Vorschrift für finanzielle Absicherung bei Tagesausflügen oder einzelnen Elementen, und nichts von diesen wird abgedeckt, solange das lokale Gesetz dies nicht vorsieht. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Jet.com Limited.
Jet.com Limited hat eine Versicherung durch International Passenger Protection Ltd. (IPP) abgeschlossen, bei der Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE) als Liberty Speciality Markets, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group, firmiert. Die eingetragene Niederlassung von LMIE befindet sich an folgender Adresse: 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen unter der Nummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). LMIE ist eine europäische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und steht unter Aufsicht des Commissariat aux Assurances und wurde durch den luxemburgischen Finanzminister als Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen lizensiert. Diese Versicherung gilt nur für Passagiere, die direkt bei/ an Jet2.com Limited buchen und zahlen.
Im Falle unserer Insolvenz bitten wir Sie, sich so schnell wie praktisch möglich in Verbindung zu setzen und unter Angabe von Jet2.com Limited vollständige Angaben darüber zu machen, was geschehen ist.
Für Passagiere aus dem Vereinigten Königreich & von weltweit, EU-Länder ausgenommen
IPP Claims at Sedgwick
Telefon: +44 (0)345 266 1872
E-Mail: Insolvency-claims@ipplondon.co.uk
oder online unter http://www.ipplondon.co.uk/claims.asp
Für Passagiere aus der EU
IPP Claims at Sedgwick
Telefon: +31 103120666
E-Mail: ippclaims@nl.sedgwick.com
oder online unter https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp
Hinweis - Dieser finanzielle Schutz bietet keine Rückerstattung, wenn der betreffende Dienstanbieter zahlungsunfähig wird. Das bedeutet, dass nur die Dienstleistungen geschützt werden, die von dem unwahrscheinlichen Fall unserer Insolvenz betroffen wären, und nicht die zusätzlichen Reiseleistungen, die Sie im Rahmen des Linked Travel Arrangement erwerben und die von einem Drittanbieter erbracht werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie abgesichert sind, falls eine der zusätzlichen Reiseleistungen, die Sie im Rahmen eines Linked Travel Arrangements buchen, aufgrund der Insolvenz eines Drittanbieters nicht vollständig erbracht wird. Jet2.com bietet eine persönliche Reiseversicherung an, die Sie während Ihres Urlaubs versichert, sowie eine Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie nicht reisen können. Kunden können eine Police online über den Link auf der Seite „Reise-Extras“ auf unserer Website oder unter nachfolgender Adresse erwerben www.jet2insurance.com.
1.8 Alle auf www.Jet2.com gezeigten Produkte sind kein Angebot von uns, sondern stellen eine Aufforderung an Sie dar, uns oder unseren Lieferanten ein Angebot zum Kauf eines Produkts zu den angezeigten Bedingungen zu unterbreiten. Dieses Angebot machen Sie, wenn Sie während des Buchungsprozesses auf „Buchung abschließen“ klicken. Wir können solche Angebote in unserem eigenen Namen annehmen oder ablehnen, wenn Ihre Buchung bei uns erfolgt und wir der Hauptanbieter sind, oder im Namen unteres Anbieters als deren bekanntgegebenen Vertreter handeln, wenn Ihre Buchung bei einem Anbieter von uns erfolgt.
1.9 Nachdem Sie Ihre Buchung vorgenommen haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, in der die Annahme bestätigt wird, und zu diesem Zeitpunkt kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns sowie zwischen Ihnen und unseren Anbietern (soweit zutreffend) zustande. Bitte überprüfen Sie Ihre Bestätigungs-E-Mail sehr sorgfältig. Wenn es irgendwelche Unstimmigkeiten gibt oder es nicht das ist, was Sie Ihrer Meinung nach gebucht haben, wenden Sie sich bitte sofort und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung an unser Call Center. Jet2.com übernimmt keine Verantwortung für E-Mails, die an die vom Hauptkunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet aber nicht erhalten wurden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns zu kontaktieren, wenn Sie keine E-Mail erhalten, die Sie als Bestätigung Ihrer Buchung erwarten.
1.10 Nachdem Sie Ihre Buchung vorgenommen haben und diese bestätigt wurde, senden wir Ihnen auch eine SMS-Benachrichtigung mit zusammenfassenden Bestätigungsdetails, die zum Einchecken für Ihren Flug verwendet werden kann. Wie in Abschnitt 1.9 beschrieben, überprüfen Sie bitte Ihre Bestätigung sehr sorgfältig und wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten oder falls Sie diese Bestätigung nicht erhalten umgehend an unser Call Center. Diese SMS-Benachrichtigung gilt nur für Ihre Erstbuchung und alle späteren Änderungen Ihrer Buchung werden per E-Mail oder Telefon mitgeteilt. Jet2.com übernimmt keine Verantwortung für den Nichterhalt von SMS, unvollständigen SMS, Änderungen der Telefonnummer oder andere Verluste oder Schäden, die durch Umstände außerhalb unserer Kontrolle oder Ihr eigenes fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht werden.
1.11 Von Zeit zu Zeit verkaufen wir Flüge, die nur auf Hin- und Rückflüge, eine bestimmte Anzahl von Übernachtungen und/oder Abflüge von bestimmten Flughäfen beschränkt sind. In diesem Fall ist eine One-Way-Flugbuchung nicht möglich und jede Buchung, die nicht den entsprechenden Einschränkungen entspricht, wird storniert. So müssen beispielsweise alle Buchungen für Flüge nach Nordamerika Hin- und Rückflüge mit Abflugland Großbritannien sein und müssen 4, 5 oder 6 Übernachtungen enthalten.
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2. Tickets
Alle Buchungen (ob für Flüge oder anderes) sind nicht rückerstattungsfähig und nicht übertragbar. Wenn Sie Ihre Buchung vorgenommen haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail sowie eine zusammenfassende SMS-Benachrichtigung, in der Ihre Reiseroute und die Bestätigungsnummer angegeben sind. Um reisen zu können, müssen Sie diese Nummer beim Einchecken angeben. Die Nummer gilt für die gebuchten oder nachträglich geänderten Flüge. Wir übernehmen keine Haftung für den Missbrauch Ihrer Bestätigungsnummer. Bitte bewahren Sie die Nummer sicher auf.
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3. Preise
3.1 Alle angezeigten Preise können sich ohne Vorankündigung ändern bevor eine Buchung bestätigt wird. Die Flugpreise beinhalten keine Transfers von und zu Ihren Abflughäfen. Die meisten Online-Rabatte und Aktionstarife sind bei Buchungen über unser Call Center nicht verfügbar. Basistarife, Steuern und Gebühren sind in der Währung zu zahlen, in der sie veröffentlicht werden.
3.2 Falls uns während des Buchungsprozesses bewusst wird oder wir den Verdacht haben, dass die Buchung durch einen Dritten erfolgt (wie zum Beispiel ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter oder eine Website von Dritten), die nicht den zulässigen Buchungskanal benutzen, behalten wir uns (nach eigenem Ermessen) das Recht vor, auf der Zahlungsseite weitere Kosten zu erheben. Sie werden vor Abschluss Ihrer Buchung darüber benachrichtigt, dass die Kosten gestiegen sind (dies erscheint bei Online-Buchungen entweder auf Ihrem Bildschirm, oder wird Ihnen bei Buchungen über das Kontaktzentrum per Telefon mitgeteilt), und können dann entscheiden, ob Sie den geänderten Betrag zahlen oder die Buchung verfallen lassen möchten, ohne dass eine Zahlung vorgenommen wird.
3.3
Bitte beachten Sie, dass Sitzungen im Reservierungssystem unserer Website nach 20 Minuten ablaufen, falls Sie Ihre Buchung nicht bestätigen. Falls Sie sich in der Phase, in der Sie sich befinden, eingeloggt haben oder Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, können wir Sie gemäß unserer Datenschutzbestimmungen und Cookie-Richtlinie per E-Mail kontaktieren, um Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Buchung nicht abgeschlossen wurde.
3.4Bis zur Bestätigung Ihrer Buchung und erfolgten Zahlung wurden die von Ihnen ausgewählten Plätze aus dem Jet2.com Sitzangebot nicht entfernt. Wenn diese Plätze zum Zeitpunkt, an dem Sie „Buchung bestätigen“ wählen, nicht mehr verfügbar sind, wird eine Meldung angezeigt, die Sie darauf hinweist, und Sie müssen für diese Plätze abhängig von ihrer Verfügbarkeit erneut einen neuen Tarif auswählen. Wenn Sie unsere „Warenkorb“-Funktion genutzt haben und die von Ihnen ursprünglich ausgewählten Plätze zum Zeitpunkt, an dem Sie „Buchung bestätigen“ wählen, nicht mehr verfügbar sind, werden Ihnen abhängig von der Verfügbarkeit automatisch Plätze zum nächsten verfügbaren Preis angeboten.
3.5
Wenn der Preis Ihres Fluges nach der Buchung fällt, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung.
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4. Steuern und Abgaben
4.1 Alle Steuern oder Abgaben, die von einer Regierungs- oder anderen Behörde, einschließlich des Flughafenbetreibers, erhoben werden und die wir von Ihnen einziehen oder für Sie und Ihren Flug/Ihre Beförderung bezahlen müssen, sind von Ihnen zusätzlich zum Reisepreis an uns zu zahlen.
4.2 Wenn Sie buchen, ist der Gesamtbetrag dieser Steuern und Abgaben in dem von Ihnen zu zahlenden angezeigten Preis enthalten. Eine Aufschlüsselung der anwendbaren Steuern und Abgaben wird auch bei der Auswahl eines bestimmten Fluges deutlich angezeigt.
4.3 Die in Abschnitt 4.1 genannten Steuern und Abgaben ändern sich ständig und können nach dem Bestätigungsdatum Ihrer Buchung auferlegt oder erhöht werden. Wenn eine solche Steuer oder Abgabe nach Bestätigung Ihrer Buchung eingeführt oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, an uns vor der Abreise einen Zusatzbetrag zu zahlen, um die zusätzliche Steuer oder Abgaben zu decken. Wenn Sie diesen Betrag nicht bezahlen, kann dies die Stornierung Ihrer Buchung zur Folge haben.
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5. Bezahlung
Sie müssen Ihre Buchung bei Abschluss dieser vollständig bezahlen. Wenn bei der Buchungsbestätigung aus irgendeinem Grund kein Beleg über die vollständige Bezahlung vorliegt, können wir Ihre Buchung jederzeit vor dem Check-in stornieren. Sollten uns für Flüge oder für an Bord gekaufte Gegenstände zu irgendeinem Zeitpunkt Gelder geschuldet werden, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren, bis alle offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Wenn eine Rückerstattung für eine Buchung fällig ist, wird sie mit derselben Zahlungsmethode nur an die Person zurückgezahlt, die für die Buchung bezahlt hat.
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6. Reisedokumente und weitere Anforderungen
6.1 Bitte stellen Sie sicher, dass der Name auf Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail genau mit Ihrem Vor- und Nachnamen übereinstimmt, wie er in Ihrem Reisepass (bei internationalen Flügen) oder in Ihrem anderen zulässigen Ausweisdokument (bei Inlandsflügen in Großbritannien) steht, andernfalls kann Ihnen die Korrektur eines Fehlers in Rechnung gestellt werden.
6.2 Falls Sie der Hauptkunde sind, denken Sie daran, dass Sie auch die Richtigkeit der aller Namen der anderen Mitglieder Ihrer gebuchten Gruppe überprüfen müssen, sodass diese genau mit den Namen übereinstimmen, die im Reisepass oder in einem anderen zulässigen Ausweisdokument stehen, übereinstimmen.
6.3 Sie sind dafür verantwortlich, alle nötigen Ein- und Ausreiseanforderungen zu überprüfen, die bestehen, wenn Sie Ihr Abreiseland verlassen und in Ihr Reiseland einreisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, aller entsprechenden Gesundheitsrichtlinien und Reiseanforderungen der Regierung. Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie über alle relevanten Visa, Einreise- und Ausreise-, Gesundheits- und/oder sonstigen Dokumente verfügen, die möglicherweise erforderlich sind, und wenn wir Sie darum bitten, müssen Sie uns alle diese Dokumente vorlegen und uns erlauben, Kopien davon anzufertigen. Wir tragen nicht die Verantwortung, wenn Sie nicht über die für Ihre Reise erforderlichen Reise- und sonstigen Dokumente verfügen oder nicht alle relevanten Voraussetzungen für die Ein- oder Ausreise in ein und aus einem Land erfüllt haben, und wir übernehmen Ihnen gegenüber nicht die Verantwortung, Ihre Reisedokumente zu überprüfen.
6.4 Die geltenden Anforderungen können sich von Zeit zu Zeit ändern, und Sie sollten sicherstellen, dass Sie über aktuelle Informationen verfügen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich sowohl vor der Buchung als auch vor der Reise mit der Botschaft, dem Konsulat oder einer anderen zuständigen Stelle des jeweiligen Landes in Verbindung setzen.
6.5 Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, sei es wegen des Fehlens erforderlicher Dokumente oder aus anderen Gründen, und wir deshalb von einer Regierungs- oder Einwanderungsbehörde verpflichtet werden, Sie aus diesem Land zu befördern und/oder Bußgelder, Strafen, andere Gebühren oder Ausgaben zu zahlen, müssen Sie uns den vollen Betrag zurückerstatten und uns diesen Transport zum geltenden Tarif bezahlen. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall den Betrag, den Sie für irgendwelche Flüge bezahlt haben, die Sie in Anspruch genommen haben, versucht haben in Anspruch zu nehmen oder nicht in Anspruch nehmen können, nicht zurückerstatten werden, da Sie die geltenden Anforderungen nicht erfüllt haben.
6.6
Sie sind verpflichtet, sich allen Gesundheitsüberprüfungen, Sicherheitskontrollen und Anforderungen von Behörden, Flughäfen, Polizei, Sicherheitspersonal, Militär und uns zu unterziehen. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Personen (und/oder deren Gepäck) abzulehnen, die diese Kontrollen und Anforderungen nicht erfüllt haben oder deren Dokumente den Kontrollen und Anforderungen nicht zu genügen scheinen.
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7. Vorabinformationen für Reisende
In vielen Ländern ist es erforderlich, an deren Regierungsbehörden Vorabinformationen über die Reisenden zu übermitteln. Sie werden jeder von uns erhaltenen Anfrage nach personenbezogenen Daten, die wir zur Erfüllung dieser Anforderungen benötigen, nachkommen und sicherstellen, dass alle diese Informationen und alle anderen Informationen über Sie, die Sie uns irgendwann zur Verfügung gestellt haben, genau und korrekt sind und dies bleiben. Bei Nichteinhaltung der Vorabinformationspflichten durch Sie kann Ihnen die Beförderung verweigert werden.
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8. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Dies kann Sie unter anderem dann absichern, wenn Sie Ihre Buchung nicht nutzen können, oder wenn der tatsächliche Wert oder die Wiederbeschaffungskosten Ihres aufgegebenen Gepäcks oder nicht aufgegebenen Gepäcks unsere Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung übersteigen.
Jet2.com bietet eine persönliche Reiseversicherung an, die Sie während Ihres Urlaubs versichert, sowie eine Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie nicht reisen können. Kunden können eine Police online über den Link auf der Seite „Reise-Extras“ auf unserer Website oder unter nachfolgender Adresse erwerben www.jet2insurance.com.
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9. Kinder
9.1 Kleinkinder Das Mindestalter eines Kleinkinds, das wir befördern können, beträgt 14 Tage nach der Geburt, dies unterliegt jedoch unserem Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Kleinkinder unter 2 Jahren, die zum Zeitpunkt der Abreise von jedem Flugsektor jünger als 2 Jahre sind, dürfen nur gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr auf dem Schoß eines für dieses Kind verantwortlichen Erwachsenen reisen. Für Kleinkinder ab 2 Jahren ist der volle Erwachsenentarif zu zahlen.
9.2 Kinder ohne Begleitung Wir akzeptieren Kinder ohne Begleitung, wenn Sie am Tag der Abreise ein Alter von 14 Jahren erreicht haben, sofern die Buchung von einer Person über 18 Jahren vorgenommen wird.
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10. Werdende Mütter
Wir sind nicht in der Lage, werdende Mütter zu befördern, wenn sie:
- bei einer Einzelschwangerschaft das Ende der 35. Schwangerschaftswoche, oder
- bei Mehrlingsschwangerschaften (z. B. Zwillinge) das Ende der 33. Schwangerschaftswoche erreicht haben.
Werdende Mütter müssen uns nach Ende der 27. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest vorlegen, das ihr Schwangerschaftsstadium und ihre Flugtauglichkeit bestätigt, andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern. Dieses Zertifikat muss auf einen Zeitraum 7 Tagen nach dem Abreisedatum der Reise und 16 Tagen nach dem Ankunftsdatum der Reise datiert sein.
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11. Flugtauglichkeit und Reisesicherheitsanforderungen
11.1 Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie für die Reise und das Fliegen medizinisch fit sind. Bitte beachten Sie, dass dies für Ihre gesamte Reise gelten muss, sowohl für die Dauer des Fluges als auch für den Zeitraum, in dem Sie sich auf dem Weg durch den Start- und Zielflughafen befinden, sowie für alle unvorhergesehenen Verzögerungen oder Umleitungen. Wenn Sie Zweifel an Ihrer Flugtauglichkeit haben, müssen Sie einen Arzt aufsuchen und alle Ratschläge befolgen, die Sie in Bezug auf die Einnahme von Medikamenten während Ihrer Reise erhalten haben. Wir behalten uns das Recht vor, ein Fitness-to-Fly-Zertifikat zu fordern. Für komplexere medizinische Fälle müssen Sie möglicherweise ein Formular mit medizinischen Informationen ausfüllen. Bitte kontaktieren Sie das Team für begleitetes Reisen für weitere Informationen.
11.2
Wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Gruppe eine schwerwiegende Allergie haben, informieren Sie uns bitte mindestens 5 Stunden vor dem Flug, in dem Sie sich unter 0333 300 0737 mit unserem Pre-Travel Services in Verbindung setzen und stellen bitte auch sicher, unsere Crew beim Einstieg in das Flugzeug darauf hinzuweisen, dass Sie (oder das jeweilige Mitglied Ihrer Gruppe) Medikamente gegen die Allergie (z. B. einen Epi-Stift) im Handgepäck mit an Bord haben. Wenn wir auf eine schwerwiegende Allergie aufmerksam gemacht werden und Sie oder ein Mitglied Ihrer Gruppe nicht die erforderlichen Medikamente mit sich führen, kann dieser Person die Reise verweigert werden. Siehe auch Punkt 14.2.
11.3
Wenn Sie während Ihres Fluges krank werden und die Besatzung echte und dringende Bedenken hinsichtlich Ihres Wohlbefindens hat, müssen wir das Flugzeug möglicherweise umleiten, um auf dem nächstgelegenen Flugplatz zu landen, damit Sie das Flugzeug verlassen können, um eine medizinische Behandlung zu erhalten.
11.4
Wenn wir dies für notwendig erachten, werden Sie sich nicht weigern, das Flugzeug zu verlassen, nachdem Sie vom Kapitän dazu aufgefordert wurden, und wenn Sie an Bord des Flugzeugs erkrankt sind, behalten wir uns das Recht vor, von Ihnen zu verlangen, uns die Kosten für die Aufwendungen zu bezahlen, die wir für die Behandlung an Bord eines Flugzeugs, den Transport am Boden und die Bezahlung der Behandlung durch einen Dritten am Boden bezahlt haben. Wir behalten uns auch das Recht vor, von Ihnen die Erstattung aller zusätzlichen Kosten zu verlangen, die uns im Zusammenhang mit einer medizinisch bedingten Umleitung entstehen. Wir können den Wert einer nicht genutzten Beförderung, für die Sie bezahlt haben, für eine uns geschuldete Zahlung verwenden; in diesem Fall wird diese Beförderung storniert.
11.5Wir empfehlen allen Reisenden dringend, ab dem Datum der Buchung eine entsprechende persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Jet2.com bietet eine persönliche Reiseversicherung an, die Sie während Ihres Urlaubs versichert, sowie eine Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie nicht reisen können. Kunden können eine Police online über den Link auf der Seite „Reise-Extras“ auf unserer Website oder unter nachfolgender Adresse erwerben: www.jet2insurance.com.
11.6 Reisesicherheitsanforderungen
Sie müssen unsere Reisesicherheitsanforderungen (die hier aufgeführt sind: https://www.jet2.com/flights/safe-travel einhalten. Unsere Reisesicherheitsanforderungen können sich ändern, und es gilt die aktuellste Version zum Tag Ihres Fluges. Die Reisesicherheitsanforderungen sind Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass manche Länder verlangen, dass Sie während Ihres Flugs oder am Flughafen Gesichtsmasken tragen; Sie müssen sicherstellen, dass Sie mit allen anwendbaren Anforderungen vertraut sind und diese einhalten.
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12. Begleitetes Reisen
Wenn Sie für sich oder ein Mitglied Ihrer Gruppe Unterstützung benötigen (z. B. die Benutzung eines Rollstuhls), müssen Sie uns dies zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (sodass wir Sie auf Wunsch bei der Buchung unterstützen können) oder mindestens 48 Stunden vor Abflug mitteilen, damit wir uns vergewissern können, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. Um Unterstützung anzufordern, bitte tun Sie dies während des Buchungsprozesses auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns unter 0800 408 5591, um mit unserem Team für begleitetes Reisen zu sprechen. Für weitere Informationen, sehen Sie bitte unseren FAQ-Abschnitt zur medizinischen Unterstützung und begleitetes Reisen hier an.
Wenn Sie uns nicht im Voraus benachrichtigen, kann dies dazu führen, dass sich die Unterstützung verzögert. Wir werden unser Bestes tun, um die erforderliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen, aber einige Dienstleistungen könnten eingeschränkt sein. Wenn der besondere Unterstützungsbedarf (einschließlich der Beförderung von Begleithunden) von Kunden auf demselben Flug zu widersprüchlichen gesundheitlichen Problemen führt, behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wie der Konflikt gelöst werden soll. Zusätzlich gibt es Fälle, in denen wir entscheiden, wo es angebracht ist, dass der Passagier von einer geeigneten Pflegeperson begleitet wird.
Es gibt Höhen- und Gewichtsbeschränkungen für Mobilitätsgeräte (einschließlich manueller Rollstühle und Elektromobilitätsgeräte). Bitte sprechen Sie mit unserem Team für begleitetes Reisen oder sehen Sie sich unseren FAQ-Abschnitt an, indem Sie für weitere Informationen hier klicken. Auf jeden Fall werden wir auf einem Flug nur bis zu maximal drei Elektromobilitätsgeräte akzeptieren, die nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ akzeptiert werden. Für den Fall, dass wir aus einem dieser Gründe ein Mobilitätsgerät nicht akzeptieren können, wird keine Rückerstattung des Flugpreises möglich sein. Eine Terminänderung wird in Übereinstimmung mit und einschließlich der in Klausel 25 genannten Zusatzkosten angeboten. Falls Sie mit Ihrem eigenen Mobilitätsgerät reisen, füllen Sie bitte dieses Formular aus: https://www.jet2.com/en/electric-mobility-device.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine geeignete Versicherung abgeschlossen haben, da sich die Haftung einer Airline auf die Montreal Convention beschränkt. Für weitere Informationen zu dieser Convention, sehen Sie sich Klausel 30 „Unsere Haftung“ an.
Wir verstehen, dass die Bedürfnisse jeder Person unterschiedlich sind, und dass Luftreisen für einige unserer Passagiere stressig sein können. Unsere freundlichen Kundenhelfer haben Schulungen zu versteckten Behinderungen erhalten und falls Sie oder ein Mitglied Ihrer Gruppe besondere Bedürfnisse haben, setzen Sie sich vor der Reise bitte mit unserem Team für begleitetes Reisen in Verbindung.
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13. Beförderung von Begleithunden
Außer in den Fällen, in denen die nationalen Vorschriften des Landes, in das Sie reisen, es nicht zulassen, befördern wir auf allen Flügen registrierte Begleithunde kostenlos, wenn diese einen Passagier mit entsprechenden Behinderungen begleiten. Diese Hunde müssen auf dem Bodenbereich des/der begleitenden Passagiers/Passagiere plaziert werden. Wenn Sie einen registrierten Begleithund mitbringen möchten, wenden Sie sich bitte an unser spezielles Team für begleitetes Reisen unter +44 (0) 800 408 5591 oder +44 (0) 203 059 8337, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können (geöffnet Mo - Fr 09:00 - 21:00 und Sa 09:00 - 18:00).
Bitte beachten Sie, dass ein zusätzlicher Sitzplatz benötigt werden könnte, um sicherzustellen, dass genug Bodenfläche besteht, damit sich der Begleithund hinlegen kann. In diesem Fall kann je nach Größe des Begleithundes eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Dies wird durch unser Travel-Assistance-Team beurteilt, welches den Komfort und die Sicherheit für Sie, den Begleithund und andere Passagiere erwägt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die volle Verantwortung für jeden Begleithund tragen, und akzeptieren, dass wir nicht für Verletzungen, den Verlust, die Verzögerung, Krankheit oder den Tod von Begleithunden haften.
Wir bitten Sie um Bestätigung, dass Ihr Hund durch eine Organisation trainiert wurde, die ein anerkanntes Mitglied der International Guide Dog Federation (IGDF) oder einer Organisation ist, die die vollständigen Mitgliedschaftsanforderungen von Assistance Dogs International (ADI) erfüllt, was auch die Assistance Dog Assessment Association (ADAA) umfassen kann (https://www.theadaa.org/), die nach denselben Standards wie die IGDF und die ADI eine unabhängige Beurteilung für Begleithunde durchführt, die zuhause trainiert wurden. Jeder Begleithund muss außerdem den Regeln des Pet Travel Schemes auf internationalen Flügen in EU-Länder entsprechen. Für Flüge außerhalb der EU, überprüfen Sie bitte die lokalen Quarantäneregeln.
Mit Ausnahme von registrierten Begleithunden, die einen Passagier begleiten, dürfen in der Kabine keine Tiere befördert werden.
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14. Zusätzliche Dienstleistungen
14.1 Sitzplatzwahl Gegen einen kleinen Aufpreis können Sie Ihre bevorzugten Sitze online auswählen. Beachten Sie, dass Sitze am Notausgang gemäß den Anforderungen der Zivilluftfahrtbehörde nur für körperlich gesunde Erwachsene (ab 14 Jahren) geeignet sind. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.caa.co.uk/Passengers/Before-you-fly/Making-a-booking/Airline-seating-allocations/. Die Gebühren für die Sitzplatzwahl können bei Flugzeugwechsel oder aufgrund höherer Gewalt erstattet werden. Von Zeit zu Zeit müssen wir aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen selbst nach dem Einsteigen in das Flugzeug Sitze zuweisen oder neu zuweisen. Daher können wir Ihre Sitzplatzauswahl nicht immer garantieren. Falls Sie Ihren Sitzplatz als Teil Ihrer Buchung auswählen, ist dieser Preis nicht erstattungsfähig. Wenn Sie jedoch Ihr Flugdatum ändern, können Sie auch kostenlos Sitze für Ihren neuen Flug auswählen, sobald Sie die Flugänderung vorgenommen haben. Falls dieselben Sitze nicht verfügbar sind, haben Sie kein Recht auf eine Rückerstattung.
14.2 Mahlzeiten und Erfrischungen Der Inhalt warmer Mahlzeiten kann variieren und die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Falls Sie Allergien haben, müssen Sie uns gemäß Punkt 11.2 über diese informieren. Sie müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um sich selbst an Board zu schützen. Wir sind nicht in der Lage, Produkte, die an Board gekauft werden können, aufgrund von Lebensmittelallergien (wie zum Beispiel Ei) zu ändern oder zu entfernen. Vorbestellte Mahlzeiten und Sandwiches werden wie gewohnt serviert. Wir können nicht garantieren, dass andere Kunden nicht ihre eigenen Produkte mit an Board nehmen. Es liegt zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung oder Ihres Kaufs uneingeschränkt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die Lebensmittel, die Sie konsumieren, nichts enthalten, gegen das Sie allergisch sind. Wenn Sie als Teil Ihrer Buchung eine warme Mahlzeit bestellen, ist der bezahlte Preis nicht erstattungsfähig. Wenn Sie jedoch das Datum Ihres Fluges ändern, wird Ihre Mahlzeit automatisch auf das Datum des neuen Fluges übertragen, sofern dies mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wurde.
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15. Geplante Abflugzeiten
15.1 Wir möchten den Kunden keinen Unannehmlichkeiten bereiten, aber manchmal können Änderungen der geplanten Flugzeiten aus betrieblichen oder technischen Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, leider erforderlich sein, Aus diesem Grund sind die angegebenen Zeiten nicht garantiert und können variieren.
15.2 Bitte überprüfen Sie Ihre Flugroute auf unserer Website oder über unser Call Center zwischen 72 und 24 Stunden vor Reiseantritt, um sicherzustellen, dass Sie keine Änderungen verpasst haben. Wir (oder unser bevollmächtigter Vertreter) werden immer versuchen, Sie über die in Ihrer Buchung angegebenen Kontaktdaten über alle Änderungen zu informieren, wenn wir vor der Abreise genügend Zeit haben. Letztendlich sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie Ihre Flugdaten überprüft haben.
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16. Check-in und Boarding
16.1 Wenn Sie Gepäck aufgeben müssen und/oder nicht online eingecheckt haben, müssen Sie spätestens bis zu der auf Ihrem Reiseplan angegebenen Mindest-Check-in-Zeit oder mindestens 2 Stunden vor Ihrer Abflugzeit eingecheckt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Diese Check-in-Zeiten variieren je nach Flughafen, also überprüfen Sie bitte Ihre Reisedaten sorgfältig. Sie müssen sich nach dem Check-in ausreichend Zeit nehmen, um durch die Sicherheitskontrolle, den Zoll und die Passkontrolle zu gehen, damit Sie vor Ablauf der in Abschnitt 16.6 genannten Frist am Flugsteig sind.
16.2 Wenn Sie nur mit Handgepäck reisen und online eingecheckt haben, können Sie direkt zur Sicherheitskontrolle gehen. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um diesen Prozess vor Ihrem Flug abschließen zu können.
16.3 Wenn Sie Ihre Plätze im Voraus online ausgewählt haben und über einen gültigen EU-Pass verfügen, können Sie online einchecken, sofern zu diesem Zeitpunkt nichts anderes angegeben ist. Dies kann zwischen 28 Tagen und 6 Stunden vor Ihrer geplanten Abreise erfolgen. Bei einigen Routen kann dies bis zu 4 Stunden vor dem geplanten Abflug erfolgen.
16.4 Wir können den Online-Check-in von Zeit zu Zeit aussetzen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie wie oben beschrieben am Flughafen einchecken.
16.5 Sofern in Ihrer Reiseroute nicht anders angegeben, schließt der Check-in 40 Minuten vor der geplanten Abflugzeit des jeweiligen Fluges. Wenn Sie sich nicht zu dem in Abschnitt 16.1 angegebenen Zeitpunkt zum Check-in einfinden und den Check-in vor Check-in-Schluss abschließen, wird Ihre Reservierung storniert und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
16.6 Sobald Sie die Sicherheits- und Passkontrolle durchlaufen haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie mindestens 30 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am richtigen Gate zum Einsteigen eintreffen. Wenn Sie dies nicht tun, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren.
16.7 Wenn Sie nicht über die richtigen Reisedokumente verfügen oder nicht alle relevanten Anforderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen, ist Ihnen die Reise nicht gestattet. Es ist sehr wichtig zu beachten, dass jedes Versäumnis Ihrerseits, Informationen einzureichen oder vorzulegen, die im Zusammenhang mit den Vorschriften der Advanced Passenger Information (erweiterte Fluggastinformationen) erforderlich sind, dazu führen wird, dass Sie nicht reisen dürfen.
16.8 Sobald Sie eingecheckt haben (ob online oder persönlich am Flughafen), können Sie Ihre Buchung in keiner Weise mehr ändern.
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17. Gepäckgebühren und Freigrenzen
17.1 Hand-/Kabinengepäck
Sie dürfen ein Stück nicht eingechecktes Handgepäck, das nicht mehr als 10 kg wiegen und nicht größer als 56 cm x 45 cm x 25 cm sein darf, gebührenfrei mit an Bord nehmen. Sollte Ihr Handgepäck größer als diese Maße sein oder mehr als 10 kg wiegen, müssen Sie es als Frachtgepäck aufgeben und dafür einen Zuschlag zahlen. Es kann Ihnen auch erlaubt werden, ein zusätzliches kleines Handgepäckstück (z. B. Handtasche, Laptoptasche oder Flughafeneinkauf) mit an Bord zu nehmen, vorausgesetzt, dass diese Gegenstände an Bord entweder im Gepäckfach oder unter dem Sitz vor Ihnen angemessen verstaut werden können. Diese Gegenstände werden nach unserem Ermessen und nach den geltenden betrieblichen Anforderungen in der Kabine befördert.
Der von Ihnen an Bord gebrachte Alkohol darf während des Fluges nicht konsumiert werden.
Bei allen Hand-/Kabinengepäckstücken (einschließlich Flughafeneinkäufen) behalten wir uns das Recht vor, zu verlangen, dass sie im Flugzeugfrachtraum aufbewahrt werden müssen, wenn nicht genügend Platz in der Kabine vorhanden ist oder aufgrund anderer betrieblicher Anforderungen (in diesem Fall wird keine Gebühr erhoben, es sei denn, die Gegenstände übersteigen die oben genannten Größen- oder Gewichtsanforderungen). Unter diesen Umständen müssen Sie sicherstellen, dass alle wertvollen Gegenstände entfernt und in der Kabine aufbewahrt werden.
Je nach Verfügbarkeit können Sie gegen Aufpreis Garantiertes Kabinengepäck vorbuchen, und wenn Sie diesen Service gekauft haben, werden Sie nicht aufgefordert werden, Ihr Handgepäck in den Frachtraum zu geben (es sei denn, es entspricht nicht den oben genannten Gewichts- und Größenanforderungen oder den betrieblichen Anforderungen).
Wenn wir Ihr Garantiertes Kabinengepäck aufgrund betrieblicher Anforderungen in den Frachtraum bringen müssen, können Sie sich an den Kundendienst wenden, um eine Rückerstattung aller Gebühren zu veranlassen, die Sie für diesen Service bezahlt haben.
17.2 Aufgegebenes Gepäck Wenn Sie Gepäck für die Beförderung im Frachtraum des Flugzeugs aufgeben möchten, erheben wir dafür eine Gebühr, die Ihnen bei der Buchung mitgeteilt wird und die je nach Flugdauer und Zeitpunkt und Art der Buchung variieren kann. Wenn Sie den Online-Check-In ausgewählt haben und sich entschieden haben, ein Gepäckstück aufzugeben, wird eine Online-Check-in-Gebühr erhoben, um die Kosten für die Gepäckabfertigung am Flughafen zu decken. Nach Bezahlung der entsprechenden Gebühr pro Gepäckstück haben Sie Freigepäck, das einem Gepäckstück von 22 kg entspricht. Wenn Sie zusätzliche Taschen aufgeben müssen, müssen Sie für jede zusätzliche Tasche die entsprechende Gebühr pro Tasche bezahlen, die Sie mitnehmen möchten, und Ihre persönliche Freimenge erhöht sich um 22 kg pro zusätzlich bezahlter Tasche. Wenn Sie Gepäck nur für einen Abschnitt Ihrer Reise hinzufügen möchten, können Sie dies über „Meine Buchung verwalten“ tun, beachten Sie jedoch, dass dies nur nach Bestätigung Ihrer Buchung möglich ist (d.h. Ihre Reservierung wurde ausgestellt). Eine einzelne Tasche darf nicht mehr als 32 kg wiegen.
Bitte beachten Sie, dass Kleinkinder ein freies Frachtgepäckstück von 10 kg haben, wobei dies zum Frachtgepäckstück des verantwortlichen Erwachsenen hinzugefügt werden muss und nicht als zusätzliches Gepäck gebucht werden kann. Sie können dies unter „Meine Buchung verwalten“ hinzufügen. Eine einzelne Tasche darf nicht mehr als 32 kg wiegen. Dieses Freigepäck gilt für jede Kind-Eltern-Kombination in der Buchung.
Wenn Sie mit Gepäck zum Check-in am Flughafen kommen und nicht online vorgebucht haben, sind Sie verpflichtet, eine Zusatzgebühr zu zahlen, wie sie beim Check-in angegeben wird.
Wenn Ihr Gepäck mehr wiegt als Ihre Freimenge zulässt, müssen Sie (zusätzlich) eine Zusatzgebühr für jedes zusätzliche Kilogramm (oder Teilstück) zahlen, das über Ihre Freimenge hinaus befördert wird und wie es Ihnen bei der Bezahlung am Abflughafen mitgeteilt wird.
Golfausrüstung und Skier können online, über unser Callcenter oder unsere Verkaufsschalter am Flughafen gegen Zahlung des entsprechenden Zuschlags im Voraus gebucht werden. Für alle anderen „übergroßen“ Artikel müssen Sie unser Call Center vor der Reise informieren und es können zusätzliche Kosten anfallen. Beispiele für übergroße Artikel sind Dinge wie Kinderwagen, Reisebetten, Autokindersitze, Musikinstrumente, Rollstühle (vorbehaltlich der Regelungen für begleitetes Reisen in Klausel 13) und Sportgeräte.
Wir können Sportgeräte bis zu einem maximalen Stückgewicht von 32 kg befördern.
Die Beförderung von Übergepäck über die zulässige Freimenge hinaus hängt streng von der Platzverfügbarkeit auf dem betreffenden Flugzeug (sowie von den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Betriebsbedingungen) ab und eine Beförderung im selben Flugzeug wie Sie kann daher nicht immer garantiert werden. Wenn solche Gegenstände nicht auf demselben Flug wie Sie mitgenommen werden können, werden wir sie auf dem nächsten entsprechend verfügbaren Flug befördern.
Alle aktuellen Gepäckgebühren werden entweder zum Zeitpunkt der Online-Buchung mitgeteilt oder sind über unser Call Center erhältlich. Bei Buchungen über Websites Dritter können höhere Gebühren anfallen.
Alle Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß in Koffern oder in anderen geeigneten Behältern verpackt sein, um sicherzustellen, dass sie ausreichend robust und gut gesichert sind, um den üblichen und normalen Belastungen der Luftbeförderung standzuhalten.
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18. Gepäckbeschränkungen
18.1 Es ist Ihnen nicht gestattet, die folgenden Gegenstände im Handgepäck oder im aufgegebenem Gepäck mitzuführen:
- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs zu gefährden und wie sie in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der International Air Transport Association (IATA) und in unseren eigenen diesbezüglichen Regelungen festgelegt sind;
- Gegenstände, deren Mitnahme nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen eines Landes, von dem aus und zu dem geflogen oder das überflogen wird, verboten ist (z. B. Lebensmittel);
- Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihres Charakters für die Beförderung ungeeignet, zerbrechlich oder verderblich sind oder die die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort anderer Fahrgäste oder der Besatzung beeinträchtigen könnten, dies kann heiße oder stark riechende Lebensmittel und Getränke miteinschließen;
- Schusswaffen und Munition
18.2 Es ist Ihnen nicht gestattet, die folgenden Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mitzuführen, aber Sie können sie im Handgepäck mitnehmen; nämlich zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Computer, elektronische Geräte, Kameras, Alkohol in Flaschen, Zigaretten, Zigarren oder Tabak, hochwertige neue Kosmetika und Parfüms, andere äußerst begehrenswerte Gegenstände, Medikamente, die während Ihrer Reise benötigt werden könnten, Haus- oder Autoschlüssel, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Muster, Pässe und andere Ausweispapiere.
18.3 Sie dürfen in Ihrem Kabinengepäck folgendes nicht befördern: Replika oder Spielzeugwaffen, Sprengstoffe oder etwas, das Sprengstoffe enthält (z. B. Knallbonbons, Feuerwerk oder Feuerwerkskörper) und Brandmaterialien, Messer jeder Art/Typ/Form und Größe, Brieföffner, Metallbesteck, Katapulte, Schleudern, Rasierklingen und Rasiermesser (ausgenommen Sicherheitsrasierer und zugehörige Kassettenklingen), Handwerkerwerkzeuge, Darts, Scheren, Nagelfeilen, Injektionsnadeln und -spritzen (sofern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich und mit einem ärztlichen Attest versehen, das den medizinischen Zustand und die erforderliche Beförderung bestätigt), Stricknadeln, Korkenzieher, Sportschläger und Schlagstöcke (z. B. Baseball- und Softball-Schläger, Golfschläger, Cricket-Schläger, Tennis-, Badminton- und Squashschläger), harte Sportbälle (z. B. Cricket-, Feld-Hockey- oder Billardbälle, Snooker- oder Poolbälle), Billard-, Snooker- oder Pool-Cues, Kampfkunstgeräte.
18.4 Darüber hinaus dürfen Sie in Ihrem Bordgepäck keine Gegenstände mitführen, die unserer Meinung nach oder nach Ansicht des Flughafen-Sicherheitspersonals als Waffe verwendet werden können oder das Potenzial haben, Verletzungen oder Behinderungen herbeizuführen oder die eine andere Sicherheitsbedrohung darstellen.
18.5 Werden die oben genannten Gegenstände unabhängig davon, ob sie als Gepäck befördert werden dürfen oder nicht, befördert, unterliegt deren Beförderung den Gebühren, Haftungsbeschränkungen und anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18.6 Waffen wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem billigen Ermessen gemäß unseren Policen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, sind aber in der Flugzeugkabine nicht erlaubt.
18.7 Wenn ein Handgepäckstück zu einem aufgegebenen Gepäckstück wird (sei es auf Ihren Wunsch hin oder weil wir dies fordern), müssen Sie unverzüglich alle Gegenstände, die sich nicht in aufgegebenem Gepäck befinden dürfen, aus dem Gepäck entfernen. Sie dürfen diese Gegenstände als Handgepäck mitnehmen, jedoch nur, wenn Sie unseren Anforderungen (falls gegeben) hinsichtlich Inhalt, Größe und Gewicht des Handgepäcks entsprechen.
18.8 Sie dürfen während des Fluges keinen Alkohol zum Zwecke des Konsums mit an Bord nehmen. Während des Fluges dürfen nur an Bord gekaufte alkoholische Getränke konsumiert werden. Jet2.com behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, den Kunden alkoholische Getränke zu servieren.
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19. Recht auf Ablehnung von Gepäckstücken
19.1
Wir können die Beförderung von Gegenständen verweigern, deren Beförderung, sei es als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, untersagt ist. Wir können die Beförderung von Gegenständen als Gepäck aufgrund ihrer Größe, Form, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit verweigern. Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, wenn es beim Check-in nicht ordnungsgemäß in Koffern oder anderen geeigneten Behältern verpackt zu sein scheint, um bei der Handhabung eine sichere Beförderung mit der üblichen Sorgfalt zu gewährleisten.
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20. Recht auf Durchsuchung
20.1 Aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Überprüfung, ob Sie keine verbotenen Gegenstände in Ihrem Gepäck mitführen, können wir und/oder das Flughafensicherheitspersonal Ihr Gepäck mit oder ohne Ihre Anwesenheit durchsuchen, und durchleuchten. Wenn Sie mit dieser Anforderung nicht einverstanden sind, können wir die Beförderung von Ihnen und/oder Ihrem Gepäck verweigern, müssen Ihnen kein Geld zurückzuerstatten oder anderweitig Ihnen gegenüber haften. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die sich aus einer solchen Durchsuchung ergeben, es sei denn, sie sind allein auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen.
20.2 Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitsbehörden einiger Länder verlangen, dass das aufgegebene Gepäckgeöffnet werden kann, ohne in Abwesenheit des Fluggastes Schaden zu verursachen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über solche Anforderungen zu informieren und diesen zu entsprechen.
20.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie, falls erforderlich, an der Inspektion Ihres aufgegebenen Gepäcks und/oder Handgepäcks durch den Zoll oder andere Regierungsbeamte teilnehmen müssen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen durch die Nichteinhaltung dieser Anforderung oder durch die Handlungen von Zoll- oder anderen Regierungsbeamten entstehen, es sei denn, sie sind ausschließlich auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen.
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21. Abholung und Zustellung von aufgegebenem Gepäck
21.1
Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck abzuholen, sobald es an dem jeweiligen Bestimmungsort oder Zwischenstopp zur Abholung bereitsteht. Wenn es nicht innerhalb einer Frist, die unserer Meinung nach angemessen ist, abgeholt wird, können wir eine Lagergebühr erheben, und wenn es nicht innerhalb von 100 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem es zur Abholung zur Verfügung gestellt wurde, abgeholt wird, können wir ohne Vorankündigung oder Haftung Ihnen gegenüber darüber verfügen und die Erlöse zu unserem Vorteil einbehalten.
21.2 Kann die das Gepäck abholende Person auf Verlangen keinen Gepäckschein vorweisen, um das Gepäck zu identifizieren, stellen wir das Gepäck dieser Person nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass sie zu unserer Zufriedenheit ihr Recht darauf nachweist, und wenn von uns verlangt, eine angemessene Sicherheit leistet, um uns für alle Verluste, Schäden oder Ausgaben zu entschädigen, die uns durch diese Übergabe entstehen können. Wenn wir das Recht auf Abholung prüfen, übernehmen wir für nichts anderes die Verantwortung als für die eingeschränkten Anfragen bei der Person, die das Gepäck einfordert.
21.3 Sofern Sie nichts Anderes beweisen, ist die Annahme des Gepäcks ohne Beanstandung durch den Inhaber des Gepäckscheins zum Zeitpunkt der Übergabe ein Anscheinsbeweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.
21.4 Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck aus irgendeinem Grund nicht mit Ihrem Flug reisen, sondern mit einem späteren Flug ankommen, müssen Sie es möglicherweise persönlich vom Flughafen abholen. Alle damit verbundenen Gebühren gehen bei Flughäfen außerhalb Großbritanniens zu Ihren Lasten.
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22. Entfernte Gepäckstücke
Wir übernehmen keine Verantwortung für Gegenstände Ihres Gepäcks, die in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften aufgrund von Regierungsrichtlinien durch Flughafen- oder Sicherheitspersonal entfernt werden. Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass das Sicherheitspersonal des Flughafens Gegenstände aus Ihrem Gepäck entfernt hat, liegt es in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Sie vom zuständigen Personal eine Quittung erhalten und Vorkehrungen für die spätere Abholung dieser Gegenstände treffen.
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23. Verhalten an Board von Flugzeugen und am Flughafen sowie Sicherheit
23.1 Wir sind eine familienfreundliche Fluggesellschaft und unsere Kunden haben das Recht, ihr Reiseerlebnis komfortabel zu genießen. Im Rahmen unserer Kampagne „On Board Together“ und als Unterzeichner des UK Aviation Industry Code of Practice on Disruptive Passengers nehmen wir gegenüber jeder Person, die die Sicherheit, den Komfort und das Wohlbefinden von Kunden und Kollegen gefährdet, eine Null-Toleranz Haltung ein.
23.2
Sie müssen sich im Flughafen und an Bord des Flugzeugs stets angemessen verhalten. Insbesondere (aber nicht beschränkt auf diese Beispiele) dürfen Sie folgendes nicht:
- gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. Trunkenheit an Bord eines Flugzeugs);
- sich an Bord des Flugzeugs so verhalten, dass das Flugzeug oder eine Person oder Eigentum an Bord gefährdet wird;
- die Besatzung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern;
- eine Anweisung der Besatzung nicht befolgen;
- bedrohliche, beleidigende oder ausfällige Worte oder Handlungen gegenüber der Besatzung oder anderen Fahrgästen verwenden;
- sich ungebührlich oder in einer Weise verhalten, die andere Fahrgäste vernünftigerweise ablehnen könnten;
- sich nicht an die Bedingungen eines von Ihnen unterzeichneten Dokuments halten, nachdem auf einem früheren Flug mit uns gegen eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen verstoßen wurde.
- unsere Reisesicherheitsanforderungen nicht einhalten (wie hier beschrieben: https://www.jet2.com/flights/safe-travel), einschließlich der Anforderungen für Sie und Ihre Reisegruppe, am Flughafen und auf Ihrem Flug eine Gesichtsmaske zu tragen, wo dies zutrifft.
23.3 Wenn Sie sich unserer Meinung nach weder im Flughafen noch an Bord des Flugzeugs angemessen verhalten haben oder wir Sie für flugunfähig erachten:
- können Sie wegen an Bord des Flugzeugs begangener Vergehen strafrechtlich verfolgt werden;
- können wir (nach billigem Ermessen) beschließen, Ihren Flug vor dem Start und/oder nach dem Start zu stornieren;
- das Flugzeug umleiten, um Sie zu abzusetzen, in diesem Fall müssen Sie uns alle Kosten und Auslagen zahlen, die uns durch diese Umleitung entstehen und zwar unabhängig davon, was das Ergebnis oder die Folgen dieser Umleitung sind;
- können wir beschließen, jeden Rückflug oder andere zukünftige Flüge, die Sie mit uns durchführen, ohne Rückerstattung zu stornieren;
- können wir jede andere Maßnahme ergreifen, die wir für notwendig halten, um die Fortsetzung Ihres unangemessenen Verhaltens zu verhindern, einschließlich Zwang ausüben oder Sie aus dem Flugzeug oder dem Flughafen entfernen.
Unter allen oben genannten Umständen erhalten Sie den Preis Ihrer Buchung nicht zurückerstattet, und wir sind nicht verantwortlich für Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass wir die Beförderung verweigern.
Sie müssen uns alle Kosten und Auslagen (einschließlich der Rechtskosten, die uns durch die Klageerhebung gegen Sie entstehen) zurückzahlen, die sich aus Ihrem unangemessenen Verhalten an Bord des Flugzeugs ergeben (und uns für diese entschädigen), einschließlich für (aber nicht beschränkt auf) Schäden, die am Flugzeug verursacht wurden.
23.4
Während des Fluges dürfen nur an Bord gekaufte alkoholische Getränke konsumiert werden. Jet2.com behält sich das Recht vor, den Kunden alkoholische Getränke nach eigenem Ermessen zu servieren.
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24. Verweigerung der Beförderung und Entfernen von Fluggästen
24.1
In Ergänzung zu Abschnitt 23 können wir unter den folgenden Umständen die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck verweigern, wenn:
- diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit und/oder des Schutzes und/oder der Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Landes, aus dem oder in das wir fliegen oder das überflogen werden soll erforderlich ist, einschließlich aufgrund der Gesetze oder Vorschriften, die sich auf das Passagier-Vorabinformationssystem beziehen;
- Ihr Verhalten, Ihr Alter, Ihr geistiger oder körperlicher Zustand oder der physische Zustand Ihres Gepäcks so ist, dass er unsere zusätzliche Unterstützung erfordert (außer die Bestimmungen „Begleitetes Reisen“ aus Klausel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten), oder Sie verursachen Schaden, Unannehmlichkeiten oder machen sich für andere Passagiere oder die Crew unausstehlich; oder Sie stellen für sich selbst oder andere Personen oder für Eigentum eine Gefahr oder ein Risiko dar;
- Sie betrunken sind oder unter dem Einfluss von Getränken oder Drogen stehen oder in nach unserer vernünftigen Einschätzung so erscheinen;
- Ihr Verhalten oder Ihr Aussehen den Komfort oder das Erlebnis anderer Passagiere negativ beeinflussen könnte;
- Sie sich in unrechtmäßigem Besitz von Drogen befinden oder wir vernünftigerweise davon ausgehen müssen, dass Sie dies tun;
- Sie Bodenmitarbeiter, ein Mitglied der Besatzung oder unsere anderen Passagiere bedroht, beleidigt, misshandelt oder in einer undisziplinierten Weise (entweder durch Worte oder Taten) gehandelt haben;
- Sie ein Fehlverhalten auf einem früheren Flug begangen haben und wir glauben, dass sich dieses Verhalten wiederholen könnte;
- Sie sich geweigert haben, sich einer Gesundheitsüberprüfung oder einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen, oder Anweisungen der Bodenmitarbeiter oder eines Besatzungsmitglieds in Bezug auf die Sicherheit nicht beachtet haben;
- Sie sich nicht an unsere Sicherheitsbestimmungen gehalten haben (wie hier beschrieben: https://www.jet2.com/flights/safe-travel), einschließlich aller Anforderungen für Sie uns Ihre Reisegruppe, am Flughafen und während des Flugs eine Gesichtsmaske zu tragen (wo zutreffend);
- der geltende Flugpreis oder anfallende Gebühren oder Steuern nicht bezahlt wurden oder die zwischen uns und Ihnen (oder der Person, die den Flugpreis bezahlt) vereinbarten Kreditvereinbarungen nicht eingehalten wurden; oder falls Sie uns oder Jet2.com Geld schulden;
- Sie nicht ordnungsgemäß durch Dokumente ausgewiesen zu sein scheinen oder eine unserer von Ihnen vorgelegten Unterlagen rechtswidrig erworben worden zu sein scheint, oder als verloren gegangen oder gestohlen oder gefälscht gemeldet worden ist oder von jemand anderem als von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter geändert worden ist, wobei Ihnen klar ist, dass wir nicht verpflichtet sind, bei der Entscheidung, ob Sie reisen dürfen, Nachforschungen anzustellen, und dass wir das Recht haben, diese Unterlagen zurückzuhalten;
- Sie gegen Klausel 6 in Bezug auf Reisedokumente und andere Anforderungen verstoßen haben;
- die Person, die zum Check-in oder Boarding erscheint, nicht nachweisen kann, dass sie die in der Buchung als Passagier genannte Person ist.
24.2 Wir sind berechtigt, die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck zu verweigern, wenn wir Ihnen eine Sperrmitteilung gegeben haben und Sie Ihr Ticket gekauft haben (oder jemand das Ticket in Ihrem Namen gekauft hat) während das Verbot gilt. Unter einer Sperrmitteilung verstehen wir eine schriftliche Mitteilung, die Sie darüber informiert, dass Ihnen die Beförderung auf Flügen von Jet2.com untersagt ist. In dieser Mitteilung wird der Zeitraum angegeben, für den das Verbot gilt. Wenn Sie versuchen zu reisen, während ein Verbot in Kraft ist, werden wir uns weigern, Sie zu befördern, und Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
24.3 Wenn wir uns weigern, Sie zu befördern, können wir Ihre Buchungsdaten und den Grund, warum wir uns geweigert haben, Sie zu befördern, an andere Fluggesellschaften zu deren Information weitergeben. Dies wiederum kann es Ihnen erschweren, andere Flugtickets zu buchen.
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25. Meine Buchung ändern
25.1 Sobald Sie eingecheckt haben (ob online oder persönlich am Flughafen), können Sie Ihre Buchung nur noch über das Call Center ändern. Es ist in dieser Phase nicht möglich, Ihre Buchung über „Meine Buchung verwalten“ zu ändern.
25.2 Wir erlauben keine Anträge, Ihren Abflugs- oder Bestimmungsort zu ändern. Wenn Sie diese durch eine neue Buchung ändern möchten, werden Sie alle gezahlten Beträge verwirken.
25.3 Namensänderungen: Auch wenn Buchungen nicht rückerstattungsfähig und nicht übertragbar sind, erlauben wir Namensänderungen, die über unser Call Center oder autorisierte Agenten oder persönlich am Passagierverkaufsschalter am Flughafen vorgenommen werden, sofern diese mindestens 4 Stunden vor der auf Ihrer Reiseroute angegebenen planmäßigen Abflugzeit erfolgen und die gewünschte Änderung für die gesamte Reiseroute des betreffenden Passagiers gilt (eine „Namensänderung“). Sie müssen den vollständigen Namen, die Adresse und die Kontakt-E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den(die) neuen Passagier(e) angeben, und wir senden ihnen eine Bestätigungs-E-Mail und die Reiseroute. Handelt es sich bei der vorgenommenen Namensänderung nicht um einen Personenwechsel, sondern um die Korrektur eines Fehlers, der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung gemacht wurde, werden trotzdem die entsprechenden Gebühren erhoben.
25.4 Terminänderung: Wir erlauben auch Änderungen Ihrer Abflugzeit und Ihrer Abflugtermine (eine „Terminänderung“), die unter www.Jet2.com online bis zu 5 Stunden vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit, persönlich am Abflugverkaufsschalter mindestens 2 Stunden vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit oder über unser Call Center mindestens 4 Stunden vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit vorgenommen werden. Dies ist natürlich abhängig von der Flugverfügbarkeit dem Zeitpunkt der Änderung.
25.5 Für eine Terminänderung müssen Sie die folgenden Änderungsgebühren zahlen:
- eine Verwaltungsgebühr (bitte beachten Sie die FAQs auf www.Jet2.com https://www.jet2.com/en/faqs für Details zu den aktuellen Gebühren);
- die Preisdifferenz (falls gegeben) zwischen der ursprünglichen Buchung und dem für die neue Buchung geltenden Preis. Ihr neuer Buchungspreis wird zum Zeitpunkt der Änderung berechnet, sodass der Preis für Ihren neuen Flug und die damit verbundenen Steuern, Gebühren und Abgaben anders sein können. Beachten Sie, dass Sie, wenn es keinen Preisanstieg gibt, nicht mehr zahlen müssen, aber dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn der neue Preis geringer ist als der für Ihre ursprüngliche Buchung. Es kann Ausnahmen geben, wenn die ursprüngliche Buchung Teil eines Sonderangebots war, da der Rabatt rückzahlbar sein könnte, sodass in jedem Fall auf die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden sollte.
25.6
Sie sind berechtigt, pro Buchung eine Namensänderung vorzunehmen, bei der Sie für diese Namensänderung nur eine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen (siehe FAQs unter www.Jet2.com https://www.jet2.com/en/faqs). für Details zu den aktuellen Gebühren). Für jede zusätzliche oder spätere Namensänderung müssen Sie die folgenden Änderungsgebühren zahlen:
- eine Verwaltungsgebühr (bitte beachten Sie die FAQs unter www.Jet2.com für Details zu den aktuellen Gebühren);
- die Preisdifferenz (falls gegeben) zwischen der ursprünglichen Buchung und dem für die neue Buchung geltenden Preis. Ihr neuer Buchungspreis wird zum Zeitpunkt der Änderung berechnet, sodass der Preis für Ihren neuen Flug und die damit verbundenen Steuern, Gebühren und Abgaben unterschiedlich sein können. Dies umfasst zum Beispiel Kosten in Bezug auf das Gepäck, die Sitzplatzwahl und vorbestellte Mahlzeiten. Beachten Sie, dass Sie, wenn es keinen Preisanstieg gibt, nicht mehr zahlen müssen, aber dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn der neue Preis geringer ist als der für Ihre ursprüngliche Buchung. Es kann Ausnahmen geben, wenn die ursprüngliche Buchung Teil eines Sonderangebots war, da der Rabatt rückzahlbar sein könnte, sodass in jedem Fall auf die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden sollte.
Die Verwaltungsgebühr, die für jede Namens- oder Terminänderung zu zahlen ist, die während desselben Anrufs an unser Call Center beantragt wird, unterliegt der angegebenen Obergrenze in den FAQs unter www.Jet2.com. Diese Obergrenze gilt nicht für Namensänderungen oder Terminänderungen auf www.Jet2.com oder für Namensänderungen oder Terminänderungen, die während getrennter Anrufe an unser Call Center vorgenommen wurden.
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26. Stornierung, Umleitungen, Verspätungen
26.1 Die Abflug- und Ankunftszeiten und die Dauer der Flüge sind nicht garantiert. Wir können jeden Flug annullieren, verlegen, oder umleiten, oder den Betrieb auf einer Strecke einstellen, ohne Ihnen gegenüber für Schadensersatz, Schäden oder Verluste, die sie erlitten haben können, haftbar zu sein, außer, wenn dies so gesetzlich geregelt ist, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (mit der Abänderung für Vereinigten Königreich durch die The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licencing (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019 zusammen die „Verordnung EG Nr. 261/2004“).
26.2 Wenn wir uns entscheiden, Ihren Flug zu stornieren, zu beenden, umzuleiten, zu verschieben oder zu verzögern, einen alternativen Flughafen anzufliegen oder den Betrieb auf der Strecke, zu der Ihr Flug gehört, einzustellen, nachdem Ihre Reiseroute/Quittung ausgestellt wurde und uns dies mehr als 48 Stunden im Voraus bekannt ist, werden wir versuchen, Sie über diese Änderung durch eine E-Mail an die E-Mail-Adresse zu informieren, die Sie bei der Buchung angegeben haben. Sie müssen daher regelmäßig Ihr E-Mail-Konto überprüfen und uns mitteilen, falls sich Ihre E-Mail-Adresse ändert. Wenn wir eine E-Mail-Fehlermeldung erhalten oder keine E-Mail-Adresse angegeben wurde, kontaktieren wir Sie telefonisch oder per Textbenachrichtigung. Der Hauptkunde der Buchung ist dafür verantwortlich, alle anderen Fluggäste in der Buchung über die Änderung zu informieren. Wenn Sie von uns im Voraus (an die in der Buchung angegebenen Kontaktdaten) über eine Änderung Ihrer Buchung informiert wurden, haften wir nicht, wenn eine Person der Buchung die Abreise verpasst.
26.3
Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich der Verordnung (EG) 261/2004, ist der Preis, der für den Flug oder die Flüge gezahlt wurde, einschließlich aller Steuern, Gebühren oder Abgaben, die für diesen Flug/diese Flüge erhoben wurden, nicht erstattungsfähig.
26.4
Wir empfehlen allen Reisenden dringend, ab dem Datum der Buchung eine entsprechende persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Jet2.com bietet eine persönliche Reiseversicherung an, die Sie während Ihres Urlaubs versichert, sowie eine Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie nicht reisen können. Kunden können eine Police online über den Link auf der Seite „Reise-Extras“ auf unserer Website oder unter nachfolgender Adresse erwerben: www.jet2insurance.com.
26.5 Entschädigungsansprüche gemäß Verordnung EG 261/2004
1. Dieser Abschnitt bezieht sich auf Entschädigungsansprüche unter der Verordnung EG 261/2004.
2. Die Passagiere müssen Forderungen direkt an uns senden und uns 28 Tage (oder solange wie von anwendbaren Gesetz vorgeschrieben, falls weniger) gewähren, damit wir ihnen direkt zu antworten, bevor Dritte in ihrem Namen Forderungen stellen. Sobald Sie die Antwort erhalten, können Sie unserer Entscheidung widersprechen und Einspruch beim Team für Passagierberatung und –beschwerden der Zivilluftfahrbehörde (Civil Aviation Authoritiy’s Passenger Advice and Complaints Team) einlegen, oder bei Flügen aus Spanien nur bei der Staatlichen Luftfahrsicherheitsbehörde Spaniens (Agencia Estatal de Seguridad Aérea, AESA) durch deren Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten für Flüge aus Spanien. Einspruch muss bei der AESA innerhalb von 1 Jahr nach Stellen Ihrer Forderung an uns eingelegt werden.
3. Wir bearbeiten keine Forderungen, die von Dritten gestellt wurden, wenn der entsprechende Passagier die Forderung gemäß Abschnitt 2 von Klausel 26.5 nicht direkt an uns gesendet und uns Zeit zum antworten gewährt hat
4. Die Abschnitte 2 und 3 der Klausel 26.5 betreffen keine Passagiere, die nicht über die Kapazität verfügen, selbst Forderungen zu stellen. Der gesetzliche Vertreter eines Passagiers, der nicht über diese Kapazität verfügt, kann in deren Namen eine Forderung an uns stellen. Wir können Beweise dafür verlangen, dass der gesetzliche Vertreter dazu berechtigt ist, eine Forderung im Namen des Passagiers zu stellen.
5. Ein Passagier kann im Namen von anderen Passagieren derselben Buchung eine Forderung an uns stellen. Wir können Beweise dafür verlangen, dass der Passagier die Erlaubnis der anderen Passagiere der Buchung hat, um eine Forderung in deren Namen zu stellen.
6. In jedem Fall, außer in Abschnitt 4 und 5 der Klausel 26.5, bearbeiten wir keine Forderungen, die von Dritten gestellt wurden, sofern die Forderung nicht durch die entsprechende Dokumentation gedeckt ist, die ordnungsgemäß beweist, dass der Dritte dazu berechtigt ist, im Namen des Passagiers zu handeln.
7. Passagieren ist es durch diesen Punkt nicht untersagt, vor der direkten Stellung der Forderung an uns Rechtsberatung oder Beratung durch Dritte einzuholen.
8. Jegliche Entschädigungszahlung erfolgt gemäß unserer Standardverfahren, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
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27. Flugzeug
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005, die in das Gesetz des Vereinigten Königreichs integriert und abgeändert wurde, sind wir dazu verpflichtet, Sie auf die Air Safety List aufmerksam zu machen, die die Details zu allen Luftfahrtunternehmen enthält, deren Betrieb im Vereinigten Königreich und/oder der EU untersagt wurde. Die Air Safety Liste des Vereinigten Königreichs können Sie auf der Website der Luftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs finden: https://www.caa.co.uk/media/5fwfpd4s/uk-air-safety-list-31-may-2023.pdf. Die Safety List der EU können Sie hier finden: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en.
Wenn Sie einen Flug mit uns buchen, ist das Luftfahrtunternehmen Ihres Flugzeugs unter normalen Umständen Jet.com Limited. Der Identifikationscode unserer Airline ist LS, und daher werden all unsere Flugnummern mit dem Prefix LS angezeigt. Allerdings kann es, wie bei allen Airlines, manchmal vorkommen, dass wir unsere Flotte vorübergehend mit Flugzeugen aufstocken müssen, die in unserem Interesse von einer anderen, sorgfältig ausgewählten Airline, betrieben werden. Wenn es zu einer solchen Änderung des Luftfahrunternehmens kommt, benachrichtigen wir Sie so schnell wie möglich über die Identität des/ der tatsächlichen Unternehmen/s.
In solchen Umständen versuchen wir sicherzustellen, dass Sie den gleichen Standard an Service im Flugzeug und Freigepäck erhalten, wie für Ihren Flug vorgesehen, allerdings können wir nicht immer garantieren, dass das möglich ist.
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28. Stornierung durch Sie
28.1 Wenn Sie sich entscheiden, Ihre gesamte Buchung zu stornieren oder einen einzelnen Passagier Ihrer Gruppe zu stornieren, gewähren wir keine Rückerstattung und empfehlen allen Reisenden dringend, ab dem Datum der Buchung eine entsprechende persönliche Reiseversicherung abzuschließen.
28.2 Wir empfehlen allen Reisenden dringend, ab dem Datum der Buchung eine entsprechende persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Jet2.com bietet eine persönliche Reiseversicherung an, die Sie während Ihres Urlaubs versichert, sowie eine Reiserücktrittsversicherung, für den Fall, dass Sie nicht reisen können. Kunden können eine Police online über den Link auf der Seite „Reise-Extras“ auf unserer Website oder unter nachfolgender Adresse erwerben: www.jet2insurance.com.
Wenn Sie von uns eine Nicht-Reiseerklärung für Versicherungszwecke benötigen, stellen wir diese kostenlos aus.
28.3Um den Verlust Ihres Geldes zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Namen Ihrer Buchung in den einer anderen Person zu ändern, die an Ihrer Stelle reisen kann, und/oder die Reisedaten gemäß den Abschnitten 25.3 - 25.5 zu ändern. Für weitere Informationen darüber, wie Sie eine Änderung vornehmen können, lesen Sie bitte unsere FAQs unter www.Jet2.com .
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29. Nichtbeförderung
Wenn wir Ihnen auf einem Flug keinen zuvor bestätigten Platz zur Verfügung stellen können (mit Ausnahme der Fälle, in denen Ihnen die Beförderung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigert wird), bieten wir Ihnen eine Entschädigung und Unterstützung in Übereinstimmung mit unserer Entschädigungsrichtlinie bei Nichtbeförderung und dem anwendbaren Recht, einschließlich der Verordnung (EG) 261/2004, die auf Anfrage am Flughafen von unseren Kollegen oder ernannten Vertretern erhältlich sind.
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30. Unsere Haftung
30.1
Wir haften Ihnen gegenüber nur in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Convention for the Unification of Carriage of Certain Rules for International Carriage by Air, signed in Montreal, 1999 (dem in Montreal 1999 unterzeichneten Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Beförderung bestimmter Vorschriften für die internationale Beförderung im Luftverkehr – das „Montrealer Übereinkommen“) und gegebenenfalls der Verordnung (EG) 261/2004. Ungeachtet des Vorstehenden beschränkt nichts in dieser Klausel unsere Haftung nach dem Gesetz des Verbraucherrechts 2015.
Ihr Beförderungsvertrag mit uns (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller anwendbaren Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen) gilt zugunsten unserer Bevollmächtigten, Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter in dem Maße, wie sie für uns gelten. Infolgedessen ist der Gesamtbetrag, der von uns und unseren Bevollmächtigten, Bediensteten, Mitarbeitern und Vertretern eingefordert werden kann, nicht höher als unsere eigene Haftung, sofern gegeben.
Ausgenommen es ist ausdrücklich im Rahmen des Montrealer Übereinkommens, der geltenden Verordnung (EG) 261/2004 und anderer geltender Gesetze vorgesehen, haften wir Ihnen gegenüber daher nicht für irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen, die Sie über uns, als Vertreter des Anbieters, buchen, es sei denn ausschließlich aufgrund unserer alleinigen Fahrlässigkeit.
Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt einen Ausschluss oder eine Einschränkung unserer Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen oder geltendem lokalem Recht auf oder verzichtet darauf, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgelegt; oder hindert uns daran, unsere Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen oder nach anderen geltenden Gesetzen auszuschließen oder einzuschränken, oder gibt eine Verteidigung auf, die uns hierunter gegen eine öffentliche Sozialversicherung oder irgendeine Person zur Verfügung steht, die für den Tod, die Verletzung oder eine andere Körperverletzung eines Fahrgastes haftbar ist und eine Entschädigung zahlen muss oder diese gezahlt hat.
30.2 Tod/Personenschäden
Unsere Haftung für Entschädigungszahlungen, zu denen Sie berechtigt sind, um Sie für nachweislichen Verlust und Ihnen entstandene Kosten im Fall von Tod, Verletzung oder sonstigen Körperverletzung durch einen Unfall zu entschädigen, unterliegt den Regeln und Beschränkungen des Montrealer Übereinkommens, der EG-Verordnung 2027/97 (mit der Abänderung für das Vereinigten Königreich durch die The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licencing (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019) und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
30.3 Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken
Unsere Haftung für Entschädigungszahlungen, zu denen Sie berechtigt sind, um Sie für nachweislichen Verlust und Ihnen entstandene Kosten im Fall von Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres aufgegebenen Gepäcks und Ihres Handgepäcks bzw. Ihrer persönlichen Gegenstände an Bord des Flugzeugs zu entschädigen, unterliegt den Regeln und Beschränkungen des Montrealer Übereinkommens, der EG-Verordnung 2027/97 (mit der Abänderung für das Vereinigten Königreich durch die The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licencing (Amendment) (EU Exit) Regulations 2019) und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Allgemeinen wie folgt.
- Wir haften nicht für Verlust oder Beschädigung von Handgepäck/nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn, wir haben den Verlust oder die Beschädigung fahrlässig verursacht.
- Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Handgepäck und/oder aufgegebenem Gepäck, wenn dieser Verlust oder die Beschädigung auf einen innewohnenden Mangel, die Qualität oder auf einen Fehler des Gepäcks zurückzuführen ist. Ebenso wenig haften wir für die normale Abnutzung des Gepäcks, die sich aus den üblichen und normalen Anforderungen des Lufttransports ergibt.
- Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in Ihrem Handgepäck und/oder aufgegebenem Gepäck enthalten sind und die Sie gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach geltendem Recht nicht mitführen dürfen, da der Verlust ausschließlich auf Ihr eigenes Mitverschulden zurückzuführen ist.
- Unsere maximale Haftung für Verlust oder Beschädigung von Handgepäck und aufgegebenem Gepäck ist auf den Gegenwert von 1.288 Sonderziehungsrechten pro Passagier in Landeswährung beschränkt, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Verlust oder Schaden auf unsere Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die entweder mit der Absicht ausgeführt wurde, diese(n) zu verursachen, oder leichtsinnig und in dem Wissen geschehen ist, dass dies wahrscheinlich eintreten würde.
- Wir werden unsere Haftung Ihnen gegenüber für Verlust oder Beschädigung Ihres aufgegebenen Gepäcks auf einen von Ihnen festgelegten und von uns bei der Übergabe Ihres aufgegebenen Gepäcks beim Check-in vereinbarten Betrag erhöhen, aber nur, wenn Sie uns eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 GBP/ 8 EUR/ 11 CHF/ 250 CZK/ 60 NOK/ 30 PLN für jede 50 GBP/ 80 EUR/ 110 CHF/ 2500 CZK/ 600 NOK/ 300 PLN (oder einen Teil davon) bezahlen, die Sie dem 1,288 Sonderziehungslimit hinzufügen möchten, bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 GBP / 2250 EUR / 3300 CHF / 72000 CZK / 18000 NOK / 9000 PLN, der über dem entsprechenden Gegenwert der Landeswährung liegt.
30.4
Verspätung
Unsere Haftung für einen Schaden, der durch Verspätung bei Ihrer Beförderung auf dem Luftweg verursacht wird, ist durch das Montrealer Übereinkommen begrenzt. Wenn dieses Übereinkommen nicht anwendbar ist, haften wir Ihnen gegenüber nicht für Verspätungen, außer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch geltendes Recht, einschließlich der Verordnung (EG) 261/2004 ist etwas anderes bestimmt und wie es durch das Übereinkommen von Montreal eingeschränkt wird.
30.5 In den USA vorgeschriebene Haftungshinweise
Wenn die Haftung für Ihre Reise nicht bei uns liegt und das Montrealer Abkommen nicht anwendbar ist und der Beförderer nicht auf die Begrenzungen des Warschauer Abkommens für Tod oder Körperverletzung und die Verteidigung verzichtet hat, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um bei einer solchen Forderung den Schaden bis zum Gegenwert von 128.821 Sonderziehungsrechten zu vermeiden, sehen das Warschauer Abkommen und die in den geltenden Tarifen enthaltenen Sondertransportverträge vor, dass die Haftung dieser Beförderer für Tod oder Körperverletzung von Reisenden in den meisten Fällen auf den nachgewiesenen Schäden beschränkt ist soweit sie Folgendes nicht übersteigt: (i) 75.000 US-Dollar pro Fluggast bei Reisen zu, von oder mit einem vereinbarten Haltepunkt in den USA, und dass diese Haftung bis zu dieser Grenze nicht von der Fahrlässigkeit des Beförderers abhängt; und (ii) 10.000 USD oder 20.000 USD bei Reisen nicht zu, von oder mit einem vereinbarten Haltepunkt in den USA.
Die Namen der an solchen Sonderverträgen beteiligten Beförderer sind an allen Kassen dieser Beförderer erhältlich und können auf Anfrage eingesehen werden. Zusätzlicher Schutz kann in der Regel durch den Abschluss einer Versicherung bei einem privaten Unternehmen erreicht werden. Diese Versicherung ist von keiner Haftungsbeschränkung des Beförderers nach dem Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen oder solchen besonderen Beförderungsverträgen betroffen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Vertreter der Fluggesellschaften oder Versicherungsunternehmen.
Hinweis: Die oben genannten Haftungsbeschränkungen in Höhe von 75.000 US-Dollar beinhalten Anwaltskosten, mit der Ausnahme, dass im Falle einer Klage in einem Land, in dem eine separate Gewährung von Anwaltskosten vorgesehen ist, die Höchstgrenze ohne Anwaltskosten 58.000 US-Dollar beträgt.
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31. Schadensmeldung
31.1 Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks
Sie sollten jeden Schaden an Ihrem aufgegebenen Gepäck melden und sich vor dem Verlassen des Flughafens einen Property Irregularity Report besorgen und diesen ausfüllen. Sie müssen uns dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Tagen nach Erhalt dieses Gepäcks, schriftlich über Schäden an Ihrem Gepäck informieren. Wenn Sie es versäumen, uns innerhalb dieser Fristen zu benachrichtigen, liegt gegen uns keine Forderung vor.
31.2 Verzögerung oder Verlust des aufgegebenen Gepäcks
Sie sollten jede Verspätung oder jeden Verlust Ihres aufgegebenen Gepäcks melden und sich vor dem Verlassen des Flughafens einen Property Irregularity Report besorgen und diesen ausfüllen. Sie müssen uns dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf von 21 Tagen ab dem Datum, an dem Ihr Gepäck hätte entgegengenommen werden sollen, schriftlich über die Verspätung oder den Verlust Ihres Gepäcks informieren. Wenn Sie es versäumen, uns innerhalb dieser Fristen zu benachrichtigen, liegt gegen uns keine Forderung vor.
31.3In jedem Fall muss Ihre Mitteilung eine einzeln aufgeführte Liste enthalten, die jeden betroffenen Artikel identifiziert und eine Beschreibung geben, die den Hersteller und das Alter des Artikels angibt sowie den Kaufbeleg und den Eigentumsnachweis enthalten. Wenn wir es für angemessen halten, werden wir von Ihrer Forderung einen Betrag für die Wertminderung abziehen. Im Falle einer Entschädigungsforderung für Sachschäden am Gepäck müssen Sie das beschädigte Gepäck aufbewahren und uns auf Verlangen vorlegen, damit wir es auf Art und Umfang des Schadens und Reparaturmöglichkeit prüfen können. Falls Sie die Kosten für den Ersatz eines einzelnen Artikels geltend machen möchten, der Teil eines Anspruchs aufgrund der Gepäcksbeschädigung ist, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bevor Sie die Wiederbeschaffungskosten übernehmen, da diese andernfalls möglicherweise nicht in der Ihnen zustehenden Entschädigung enthalten sein könnte. Bei der Reklamation müssen Sie den Kaufnachweis für die ersetzten Gegenstände beifügen. In Bezug auf alle Schadenersatzansprüche bezüglich Ihres Gepäcks müssen Sie uns alle Informationen zur Verfügung stellen, die wir anfordern, um die Berechtigung Ihrer Forderung und die Höhe des zu zahlenden Schadens zu beurteilen. Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung über den Sachverhalt und den Wert Ihrer Forderung abgeben, die aufgrund der Beschädigung Ihres Gepäcks entstanden ist, bevor wir die Zahlung an Sie leisten. Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, kann sich dies nachteilig auf die Höhe der Ihnen zustehenden Vergütung auswirken.
31.4 Fristen für die Geltendmachung eines AnspruchsDie Bestimmungen in diesem Abschnitt 31 unterliegen stets den Bestimmungen in Abschnitt 32 (Fristen).
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32. Fristen
Eine Klage auf einen Anspruch, den Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Kommission haben, muss gemäß Abschnitt 9 des Verjährungsgesetzes 1980 innerhalb von 6 Jahren nach dem Datum, an dem Ihr Anspruch entstanden ist, eingereicht werden. Jeder Anspruch auf eine andere Entschädigung und/oder für Schäden und/oder ein anderer Rechtsbehelf in Bezug auf Ihre Buchung erlischt, wenn eine Klage nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem Datum der Ankunft am Bestimmungsort, dem Datum, an dem das Flugzeug ankommen sollte, oder dem Datum, an dem die Beförderung beendet war, erhoben wird.
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33. Rechtswahl und Gerichtsstand
33.1Sofern das Montrealer Übereinkommen oder geltende Gesetze, behördliche Vorschriften, Verordnungen oder Anforderungen nichts anderes vorsehen:
33.1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jede Beförderung, der wir zustimmen, Ihnen (in Bezug auf Sie und/oder Ihr Gepäck) anzubieten, unterliegen den Gesetzen von England und Wales.
33.1.2Alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns, die eine solche Beförderung betreffen oder sich daraus in irgendeiner Weise ergeben, einschließlich außervertraglicher Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.
33.1.3„Nicht ausschließliche Gerichtsbarkeit“ bedeutet, dass Sie in einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Gerichte von England und Wales eine Klage gegen uns erheben können. „Außervertragliche Verpflichtungen“ sind Verpflichtungen, die sich nicht aus den spezifischen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern aus englischen Rechtsgrundsätzen ergeben.
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34. Verwendung meiner Daten
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur so, wie in unseren Datenschutzbestimmungen beschrieben. Für weitere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verwenden dürfen, lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie hier einsehen können.
Sie können uns begrenzte Details über andere Menschen zur Verfügung stellen (zum Beispiel wenn Sie eine Buchung für eine Gruppe vornehmen oder wenn Sie uns den Namen und Kontaktangaben eines Dritten zur Verfügung stellen, den wir im Falle eines Notfalls kontaktieren können). Wenn Sie uns diese Details über Dritte zur Verfügung stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie deren Erlaubnis dafür haben. Bitte teilen Sie diesen Personen mit, diese Richtlinie zu lesen, wenn Sie mehr über unsere Datenschutzverfahren erfahren möchten.
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35. Wie Sie uns erreichen können
Wir versuchen, alle uns zur Kenntnis gebrachten Probleme so schnell wie möglich zu lösen, daher ist es wichtig, dass Sie uns mitteilen, falls Sie nicht zufrieden sind, damit Sie uns die Möglichkeit geben, Ihr Problem zeitgerecht zu lösen. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich ist oder wir Ihr Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten, schreiben Sie uns bitte an Jet2.com Limited, Customer Care Team, PO Box 284, Leeds LS11 1GE, England. Gewähren Sie uns bitte für eine vollständige Antwort 28 Tage. Sie können uns über unser Online-Formular erreichen, das Sie hier finden: https://www.jet2.com/en/contact-us.
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36. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit von uns geändert werden und werden auf dieser Website entsprechend aktualisiert.
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37. Bedeutung der Ausdrücke
„Sie“ und „Ihr“ beziehen sich auf jede Person, die in der Buchung genannt wird (einschließlich jeder Person, die später hinzugefügt oder ersetzt wird) und, wenn der Kontext dies erfordert, auf den Hauptkunden einer jeden Buchung.
„Wir“, „unser“ und „uns“ bezieht sich auf Jet2.com.
Jet2.com bezieht sich auf Jet2.com Limited, eingetragene Firmennummer: 2739537, Eingetragene Firmenadresse: Low Fare Finder House, Leeds Bradford International Airport, Leeds, West Yorkshire LS19 7TU, USt-Nummer GB 355 5672 31.
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Diese Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 26.02.2024 aktualisiert.
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